Allgemeines:
Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich noch anderes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich anerkannt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mündliche Abreden werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
Angebote:
Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend.
Lieferung und Lieferzeit:
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn wir frachtfrei liefern. Vereinbarte Liefertermine werden möglichst eingehalten, sie sind jedoch freibleibend. Bei Nichteinhaltung hat der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen - beginnend mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung - durch den Käufer zu gewähren. Der Käufer kann Rechte aus dem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadenersatzansprüche wegen Verzuges nur bei Vorsatz des Verkäufers geltend machen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Gleiches gilt bei Ausfall von Maschinen, Verzögerungen des Zulieferers oder ähnliches. Der Käufer kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfristen die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht binnen 8 Wochen erfolgt.
Preise und Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise sind Nettopreise. Es wird die jeweils geltende Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben. Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 30% des Auftragswertes fällig. Soll die Aufstellung und der Anschluß des Kaufgegenstandes durch Angestellte des Verkäufers erfolgen, so gelten die jeweils gültigen Preise für Wartungsleistungen. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bar und ohne Abzug zu leisten. Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so ist die gesamte Kaufpreisschuld sofort fällig. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug oder werden ihm Zahlungen gestundet, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Abschluß des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind. Gleiches gilt für den Fall, daß der Käufer über seine Person oder über die seiner Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt hat, ohne daß über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Anstelle des Rücktritts kann der Verkäufer in Form von Vorauszahlungen Sicherheit oder aber Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, und zwar unter Berechnung aller entstehenden Spesen. Wenn sich während der Laufzeit eines in Zahlung genommenen Wechsels die Vermögenslage des Akzeptanten verschlechtert oder über dessen Vermögenslage eine ungünstige Auskunft vorliegt, so können wir noch laufende Wechsel sofort zurückgeben und Barzahlung verlangen. Für Wechsel, die wir weitergegeben haben, können wir volle Sicherheitsleistung bis zum Einlösungstag beanspruchen. Teillieferungen können nur in Übereinstimmung mit diesen Zahlungsbedingungen bezahlt werden. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nicht aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, daß die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Änderungen:
Der Verkäufer hat das Recht, nach Vertragsabschluß Änderungen am Kaufgegenstand vorzunehmen, soweit sich hierdurch keine wesentlichen Änderungen in der Funktion des Kaufgegenstandes ergeben.
Gewährleistung:
Der Verkäufer übernimmt die Gewähr dafür, daß der Kaufgegenstand frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Diese Gewährleistung gilt für die Dauer von 6 Monaten nach dem Tage der Anlieferung des Kaufgegenstandes. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Sollte sich innerhalb der Garantiezeit ein Material- oder Verarbeitungsfehler herausstellen, so wird der Verkäufer unter Ausschluß sonstiger Ansprüche des Käufers den Gegenstand oder die entsprechenden Teile entweder am Aufstellungsort oder aber einem anderen vom Verkäufer zu bestimmenden Ort kostenlos reparieren oder austauschen. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn es für den Käufer unzumutbar ist, daß weitere Nachbesserungsversuche oder Ersatzteillieferungen ausgeführt werden. Die aufgrund dieser Gewährleistung entstehenden Versandkosten werden vom Verkäufer getragen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Teile versendet, ohne vorher hierzu das schriftliche Einverständnis des Verkäufers erhalten zu haben. Der Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn der Kaufgegenstand in normalem Umfang benutzt wird, wenn der Käufer sich genau an die Gebrauchsanweisung hält, wenn er keine Änderungen am Kaufgegenstand ohne Zustimmung des Verkäufers vornimmt und wenn die Identifizierungsmerkmale des Kaufgegenstandes nicht entfernt oder geändert wurden. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Kaufgegenstände außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt werden. Die gleichen Beschränkungen gelten auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig aus der Geschäftsver-bindung entstehenden Forderungen unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß §950 BGB im Falle der Verarbeitung de Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns. Die unverarbeitete Ware dient zur Sicherung unserer Forderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht unter diesen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufgegenstand vor voller Bezahlung weiter zu veräußern, es sei denn, der Verkäufer habe dem vorher schriftlich zugestimmt. Die Forderung des Käufers aus einer mit Verlust unseres Eigentums verbundenen Weiterveräußerung unserer Ware oder aus einem mit Untergang unseres Eigentums durch Einbau verbundenen Werkvertrages wird bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar einschließlich aller Nebenrechte, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen dem Verkäufer zu geben. Die Abtretung wird vom Verkäufer hiermit im Voraus angenommen. Jede anderweitige Verpfändung oder Abtretung ist ausgeschlossen. Sind die Gesamtforderungen des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 130% gesichert, so wird der Überschuß der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes an Dritte sowie die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften sind ausgeschlossen. Bei Pfändungen und Beschlagnahme durch Dritte ist dem Verkäufer sofort Anzeige zu machen. Die Kosten einer Intervention gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
Haftungsbeschränkung:
Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen niedergelegt, ist ausgeschlossen. Ein Ersatz von Folgeschäden erfolgt nicht.
Sonstiges:
Die Ansprüche des Käufers aus dem Vertrag dürfen nicht ohne Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hilden. Diese Regelung gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch bei Klage im Urkunden- und Wechsel-prozess. Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt deutschem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.